Ausfuhr- und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll definitiv geregelt werden

Bern, 10.05.2017 - Die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll ins ordentliche Recht überführt werden. Dies hat der Bundesrat am 10. Mai 2017 beschlossen. Bis im Herbst 2017 bereitet das WBF eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vor.

Der Bundesrat hatte am 13. Mai 2015 eine Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (SR 946.202.3) erlassen. Diese gilt bis am 12. Mai 2019. Der Bundesrat beauftragte zudem das WBF, ihn zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zu informieren, ob die Notwendigkeit der Verordnung weiterhin bestehe und diese daher in die ordentliche Gesetzgebung zu überführen sei.

In der Verordnung wurde die Repressionsgefahr als zusätzliches Ablehnungskriterium für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung eingeführt. Dies geschah, da die Gefahr besteht, dass die genannten Güter vom Endempfänger in Einzelfällen zur Repression verwendet werden könnten. Aus Sicht des Bundesrates ist der Bedarf dieses Ablehnungskriteriums für Güter der Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin gegeben.


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Leiter Ressort Exportkontrollpolitik Dual-Use, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
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