Bundesrat setzt das revidierte Landesversorgungsgesetz in Kraft

Bern, 10.05.2017 - Der Bundesrat hat das vollständig revidierte Landesversorgungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt. Die Fragen im Zusammenhang mit der vom Parlament neu geforderten Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Versorgungsinfrastrukturen und der Dynamisierung des Instrumentariums zur Bewältigung von schweren Mangellagen werden nun gemeinsam mit der Wirtschaft geprüft und anschliessend Massnahmen festgelegt.

Mit der Modernisierung des Landesversorgungsrechts aus dem Jahr 1982 wird es den Organen der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) möglich sein, auch künftig den vielfältigen Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge gerecht zu werden.

Bewährte Prinzipien und Instrumente der WL wie die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat, das Subsidiaritäts- und Milizprinzip oder auch die Pflichtlagerhaltung werden beibehalten. Die Wirtschaft spielt sowohl bei der Vorsorge als auch bei der Bewältigung von Krisen weiterhin die zentrale Rolle. Der Bund greift, falls nötig, nur unterstützend ein.

Die Konkretisierung des Beitrags der Wirtschaft zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von lebenswichtigen Versorgungsinfrastrukturen wird der Bund nun in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen vornehmen. Dabei steht die Sicherstellung der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft der privaten Betriebe im Fokus. In jedem Fall sollen aber auch künftig freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Vorrang vor jeglicher staatlichen Intervention haben.


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Thomas Wyttenbach, juristischer Mitarbeiter,
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
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