Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung
Bern, 7.4.2017 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 7. April 2017 eine Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung eröffnet. Mit der Revision sollen für sämtliche Banken eine nicht risikobasierte Höchstverschuldungsquote sowie neue Regeln zur Risikoverteilung eingeführt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juli 2017. Parallel zur Vernehmlassung wird eine vertiefte Wirkungsstudie durchgeführt.