Punktuelle Lockerung der Sanktionen gegenüber Syrien

Bern, 10.03.2017 - Der Bundesrat hat am 10. März 2017 die Sanktionen gegenüber Syrien punktuell gelockert. Damit folgt er einem Entscheid der EU, welcher den Erwerb und die Finanzierung von Erdölprodukten für humanitäre Akteure in Syrien erleichtert. Die Änderung tritt am 10. März 2017 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien verbietet den Kauf und den Transport von syrischem Erdöl und Erdölprodukten sowie die damit einhergehende Finanzierung. Der Bundesrat hat das Erwerbs- und Finanzierungsverbot für Erdölprodukte in der Verordnung nun punktuell gelockert. Die Befreiung gilt für den Kauf und Transport sowie die damit einhergehende Finanzierung von Erdölprodukten für humanitäre Akteure, die Gelder des Bundes beziehen.

Mit dieser Änderung sollen die Bereitstellung humanitärer Hilfe sowie die amtlichen Tätigkeiten von diplomatischen und konsularischen Missionen des Bundes in Syrien erleichtert werden. Damit wird sichergestellt, dass vom Bund unterstützte humanitäre Organisationen administrativ entlastet werden. Humanitäre Akteure, die keine Gelder von öffentlichen Stellen beziehen, können wie bis anhin Ausnahmen beantragen.

Damit einhergehend erlaubt der Bundesrat die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen an sanktionierte Personen, Unternehmen und Organisationen, sofern diese dem Erwerb und der Finanzierung von Erdölprodukten für humanitäre Zwecke dient.

Der Bundesrat hatte erstmals am 18. Mai 2011 Sanktionen gegen Syrien beschlossen. Mit diesem Entscheid schloss sich die Schweiz den von der EU am 9. Mai 2011 gegenüber Syrien verhängten Massnahmen an. Im Einklang mit den EU-Beschlüssen wurden auch die Schweizer Sanktionen gegenüber Syrien durch den Bundesrat mehrmals angepasst.


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