Bundesrat verabschiedet Bericht zu Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft

Bern, 11.01.2017 - Der Bundesrat hat am 11. Januar 2017 den Bericht „Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft“ verabschiedet. Dieser nimmt innerhalb der Strategie „Digitale Schweiz“ eine Standortbestimmung vor. Der digitale Wandel bietet grosse Chancen für die Schweizer Volkswirtschaft. Der Bundesrat will diese nutzen, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Grundsätzlich sind dazu die notwendigen Gesetzesgrundlagen vorhanden; es braucht für „Sharing Economy“-Anbieter voraussichtlich keine zusätzlichen Gesetze. Hingegen sind aufgrund des digitalen Wandels nicht mehr nötige Regulierungen punktuell anzupassen und die Rahmenbedingungen weiter zu optimieren. Der Bundesrat erteilt Prüfaufträge unter anderem für Massnahmen in den Bereichen Beherbergungs-Dienstleistungen, Wettbewerbsrecht, Mobilitätsdienstleistungen sowie in der Bildung und Forschung. Eine vertiefte Analyse zum Arbeitsmarkt ist bereits in Erarbeitung.

Der Bericht liefert für die Schweiz erstmals eine systematische Auslegeordnung in ausgewählten wirtschaftspolitisch wichtigen Themenfeldern. Ziel ist es, ein positives Umfeld für Unternehmen zu schaffen, damit diese die Chancen der Digitalisierung bestmöglich nutzen können. Gleichzeitig gilt es, das Verständnis der Bevölkerung für die Herausforderungen des digitalen Wandels zu stärken.

Voraussichtlich keine neuen Gesetze notwendig

Der Bericht kommt zum Schluss, dass unser Land gut aufgestellt ist, um sich im digitalen Strukturwandel zu behaupten. Die bestehende Gesetzgebung bietet grundsätzlich eine geeignete Grundlage. Für neue Angebote der „Sharing Economy“ – etwa im Personentransport oder bei Beherbergungs-Dienstleistungen – braucht es keine zusätzlichen Gesetzesgrundlagen. Hingegen sind bestehende Normen punktuell anzupassen, um das Potenzial der Digitalisierung in Zukunft voll nutzen zu können. Solche Arbeiten hat der Bundesrat beispielsweise im Bereich von berufsmässigem Personentransport wie dem Taxiwesen sowie den digitalen Finanzdienstleitungen bereits angestossen. Aus Sicht des Bundesrates soll für die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb neuer digitaler Produkte und Dienstleistungen in der Schweiz möglichst grosser Freiraum bestehen.

Der Bericht richtet ein besonderes Augenmerk auf die Beschäftigung: Der Schweizer Arbeitsmarkt hat es jeweils gut verstanden, die Herausforderungen des Strukturwandels erfolgreich zu bewältigen. Eine solche stellt auch die Digitalisierung dar. Zentrale Erfolgsfaktoren sind das qualitativ hochstehende und arbeitsmarktnahe Bildungssystem sowie die Kombination eines flexiblen Arbeitsmarktes und einer funktionierenden Sozialpartnerschaft. Der Bundesrat wird bis im Herbst 2017 im Bericht als Antwort auf das Postulat Reynard (15.3854) Fragen zum Arbeitsmarkt vertieft abklären. 
 
Bundesrat beschliesst Prüfaufträge

Der Bundesrat beschloss, in verschiedenen Bereichen Massnahmen zu prüfen beziehungsweise die Entwicklung zu verfolgen:

  1. Beherbergungsplattformen: Bis Ende 2017 werden Unschärfen im Mietrecht bezüglich den Zustimmungsmodalitäten des Vermieters zur Untermiete geklärt.
  2. Multimodale Dienstleistungen: Dem Bundesrat wird bis Ende 2017 dargelegt, wie private und öffentliche Mobilitätsdienstleistungen besser vernetzt werden können.
  3. Wettbewerbspolitik: Ebenfalls bis Ende 2017 wird abgeklärt, ob Fusionen von Internet-Plattformen mit geringen Umsätzen von den Behörden geprüft werden können, indem die Aufgreifschwelle angepasst wird.
  4. „Digitaler Test“: Gestützt auf Umfragen bei den betroffenen Verbänden und Sozialpartnern wird dem Bundesrat bis Ende 2018 aufgezeigt, welche Gesetzesartikel die Digitalisierung behindern.
  5. Bildungs- und Forschungspolitik: Unter Einbezug der Kantone und der Hochschulkonferenz ist bis Ende Juni 2017 zu prüfen, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf den Bildungs- und Forschungsbereich hat und ob Massnahmen notwendig sind.
  6. Internationale Regulierung: Die internationalen Entwicklungen der wirtschaftspolitischen Regulierungen der Digitalen Wirtschaft sind zu verfolgen und bis Ende 2018 ist allfälliger Handlungsbedarf aufzuzeigen.


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