ENSI empfiehlt Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost als Standortgebiete für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen

Bern, 14.12.2016 - Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) empfiehlt, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle weiter zu untersuchen. Dies ist das Hauptergebnis der seit Januar 2015 laufenden Analysen des ENSI zu den von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) eingereichten Unterlagen. Das ENSI hat seine Überprüfung nun abgeschlossen und wird das detaillierte Gutachten bis Frühling 2017 fertigstellen.

Das ENSI bezeichnet die Dokumentation, welche die Nagra zur Begründung ihrer Vorschläge vorgelegt hatte, als überwiegend nachvollziehbar und belastbar. Die Dokumentation der Nagra sei umfangreich und alle relevanten Themen wurden berücksichtigt und detailliert untersucht. Dennoch kommt das ENSI zum Schluss, dass der Standort Nördlich Lägern nicht wie von der Nagra vorgeschlagen zurückgestellt werden kann, da die Datengrundlage gegenwärtig noch nicht ausreichend sei. Weitere Untersuchungen in Etappe 3 sollen Klarheit schaffen. Mit der Zurückstellung der Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg und für den Weiterzug der Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche stimmt das ENSI mit der Nagra überein.

Das detaillierte Gutachten des ENSI wird im Frühling 2017 vorliegen. Anschliessend werden die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) sowie der Ausschuss der Kantone (AdK) ihre Stellungnahmen abgeben. Die - zum Teil vorläufigen - Stellungnahmen der sechs Standortregionen liegen bereits vor. Basierend auf der behördlichen Überprüfung sowie der Stellungnahmen des AdK und der Standortregionen nimmt das BFE danach eine Gesamtbeurteilung der Vorschläge vor (Ergebnisbericht). Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen.

Entscheidet der Bundesrat, das Standortgebiet Nördlich Lägern wie vom ENSI vorgeschlagen nicht zurückzustellen, müssen auch für Nördlich Lägern weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Um zeitliche Verzögerungen zu verhindern, hat die Nagra bereits mit der Durchführung der 3D-Seismik und den Planungsvorbereitungen für Sondierbohrungen begonnen.

2008 verabschiedete der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager. Darin ist das Vorgehen für die Standortsuche festgelegt. Oberste Priorität hat die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Ausgehendend vom geologischen Kenntnisstand suchte die Nagra daraufhin in der ersten Etappe der Standortsuche die geeignetsten geologischen Schichten im Untergrund. Sie wählte sechs potenzielle Standortgebiete aus, welche den geologischen und sicherheitstechnischen Anforderungen gemäss Sachplan genügen: Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost. Die Sicherheitsbehörden bestätigten den Vorschlag und der Bundesrat setzte diese sechs Standortgebiete mit Entscheid vom 30. November 2011 im Sachplan fest.

In Etappe 2 der Standortsuche wurden seit Ende 2011 in diesen sechs Regionen verschiedenste geologische und sicherheitstechnische Untersuchungen durchgeführt. Im Januar 2015 reichte die Nagra eine umfangreiche technisch-wissenschaftliche Dokumentation ein, mit der sie begründete, in der dritten Etappe der Standortsuche nur noch die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost weiter zu untersuchen. Die Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg sollten demnach aufgrund eindeutiger Nachteile zurückgestellt werden. Im November 2015 forderte das ENSI unter anderem weitere Unterlagen zum Indikator "Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit" (dieser definiert die maximale Tiefenlage), welche die Nagra im August 2016 einreichte. Die Frage der maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.

Nach Abschluss von Etappe 2 (siehe Text in der Medienmitteilung oben) beginnt die letzte Etappe der Standortsuche. In Etappe 3, die voraussichtlich Ende 2018 beginnt, werden die verbleibenden Standorte vertieft untersucht und die sicherheitstechnischen und geologischen Kenntnisse dieser Standorte zum Beispiel durch Sondierbohrungen weiter vertieft. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse wird die Nagra in Etappe 3 die Rahmenbewilligungsgesuche für die Tiefenlager einreichen.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE
058 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64954.html