Neue mögliche Schweizer Welterbestätten

Bern, 09.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2016 die Revision der Liste indicative für das UNESCO-Welterbe gutgeheissen. Gemäss der Welterbekonvention der UNESCO erstellt jedes Land eine nationale Liste indicative für zukünftige Kandidaturen für die Liste des Welterbes. Aus der Schweiz sollen in den nächsten Jahren ein Kultur- und ein Naturobjekt für die Liste des Welterbes kandidieren: die Salginatobelbrücke von Robert Maillart in Schiers (GR) sowie die Alten Buchenwälder im Val di Lodano (TI) und auf dem Bettlachstock (SO).

Die Salginatobelbücke im Kanton Graubünden ist das Werk des Schweizer Ingenieurs Robert Maillard. Sie wurde 1930 erbaut und war damals mit einer Länge von 90 Metern weltweit die grösste Bogenbrücke dieser Art. Die neue Brückenform, losgelöst von den traditionellen Steinkonstruktionen, war ästhetisch und strukturell einzigartig und dient bis heute als Vorbild für den Stahlbetonbau. Sie ist ein architektonisches Meisterwerk des 20. Jahrhunderts und ein Meilenstein der Ingenieurbaukunst.

Die Alten Buchenwälder auf dem Bettlachstock und im Val di Lodano ergänzen die transnationalen seriellen Stätten der Welterbeliste der primären und alten Wälder in Deutschland, der Slowakei und in der Ukraine. Diese Wälder bilden gemeinsam ein herausragendes Beispiel für die aussergewöhnliche ökologische Entwicklung der Verbreitung der Buchenwälder in ganz Europa seit der letzten Vergletscherung. Die beiden Wälder auf dem Bettlachstock und im Val di Lodano sind bereits heute Naturwaldreservate und geniessen einen guten Schutz.

Welterbestätten sind Kultur- oder Naturstätten von aussergewöhnlichem universellem Wert. Mit der Ratifizierung der Welterbekonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Welterbestätten zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Gemessen an ihrer Grösse verfügt die Schweiz im internationalen Vergleich über eine sehr hohe Anzahl von Welterbestätten. Die Revision der aktuellen Liste indicative widerspiegelt deshalb eine strenge Auswahl und enthält nur diejenigen Objekte, die grösste Chancen haben, auf die Liste des Welterbes aufgenommen zu werden. Die neuen Vorschläge für die Welterbeliste wurden durch eine Expertengruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Kultur geprüft. Ein Eintrag in  der Liste indicative bedeutet noch keine Kandidatur für die Liste des Welterbes, ist jedoch deren Voraussetzung.

Aus der Schweiz wurden bisher 12 Stätten auf die Liste des Welterbes aufgenommen: Die Altstadt von Bern, der Stiftsbezirk von St. Gallen sowie das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair (alle 1983), die Burgen und Stadtbefestigung von Bellinzona (2000), die Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch (2001, erweitert 2007), Monte San Giorgio (2003, erweitert 2010), das Weinbaugebiet Lavaux (2007), die Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina, die Tektonikarena Sardona (beide 2008), La Chaux-de-Fonds/Le Locle, Stadtlandschaft Uhrenindustrie (2009), die Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen (2011) sowie das architektonische Werks von Le Corbusier, ein aussergewöhnlicher
Beitrag an die Architektur der Moderne (2016).


Adresse für Rückfragen

Für Fragen zum UNESCO-Welterbe und zur Liste indicative:
Oliver Martin, Leiter Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur,
T 058 462 44 48, 079 760 86 94,
Oliver.Martin@bak.admin.ch

Für Fragen zu den Alten Buchenwälder im Val di Lodano und auf dem Bettlachstock:
Carlo Ossola, Bundesamt für Umwelt,
T 058 462 93 73,
Carlo.Ossola@bafu.admin.ch



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Der Bundesrat
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