Modernisierung des Urheberrechts grundsätzlich begrüsst

Bern, 02.12.2016 - Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) Kenntnis genommen. Der Ergebnisbericht zeigt, dass eine Modernisierung des Urheberrechtes grundsätzlich begrüsst wird. Die Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg gehen indessen stark auseinander. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) führt derzeit Abklärungen durch und wird dem Bundesrat bis im Sommer 2017 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.

Begrüsst wurde in der Vernehmlassung die Genehmigung internationaler Abkommen zum besseren Schutz der Schauspieler und für einen verbesserten Zugang von Menschen mit Sehbehinderungen. Bei der Revision des URG selbst gehen die Vorstellungen über die Stossrichtung in weiten Teilen stark auseinander - dies auch in den Punkten, in denen sich die Vernehmlassungsvorlage eng an die Empfehlungen und den Konsens in der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) anlehnt, in der Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer und Konsumenten vertreten waren.

1200 Stellungnahmen, 8000 Seiten

Die Vernehmlassungsteilnehmer haben zudem zahlreiche weitere Anpassungen vorgeschlagen. Insgesamt gingen rund 1200 Stellungnahmen mit einem Volumen von rund 8000 Textseiten ein. Diese aussergewöhnlich hohen Zahlen zeigen, dass es sich um ein anspruchsvolles Projekt handelt, das zahlreiche Kreise betrifft. Das EJPD hat bereits Abklärungen in die Wege geleitet, mit dem Ziel, eine breitere Akzeptanz der Vorlage zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde im Sommer die Arbeitsgruppe AGUR12 mit den betroffenen Verbänden und den wesentlichen Interessengruppen reaktiviert.

Diese Arbeitsgruppe tagt unter der Leitung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) und unter Einbezug der Internet Service Provider und des Bundesamtes für Justiz. Der Bundesrat wurde über dieses Vorgehen vorgängig informiert. Die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen sowie das Ergebnis der Vernehmlassung werden dann in seinen Entscheid über das weitere Vorgehen einfliessen.


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Emanuel Meyer, Leiter Rechtsdienst Urheberrecht, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE), T +41 31 377 72 23



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