Bundesrat legt weiteres Vorgehen für Projekt "Cargo sous terrain" fest
Bern, 24.11.2016 - Der Bundesrat hat am 23. November 2016 vom Stand des Projekts "Cargo sous terrain" (CST) Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er ist bereit, das Projekt für ein neuartiges, unterirdisches Gütertransportsystem mit einem Spezialgesetz zu unterstützen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes schliesst der Bundesrat aus.
CST ist ein privatwirtschaftlich initiiertes und organisiertes Projekt von Unternehmen des Detailhandels, der Logistik und weiterer Branchen. Es sieht ein alternatives, unterirdisches Transportsystem für Güter vor (siehe Beilage "Konzept CST"). Aufgrund einer Anfrage von CST, das Projekt zu unterstützen, prüfte der Bund das Vorhaben und gab dazu eine externe Analyse zu den volkswirtschaftliche Aspekten und Auswirkungen des Projekts in Auftrag. Der entsprechende Bericht kommt zum Schluss, dass die Allgemeinheit einen leicht positiven Nutzen aus dem Projekt ziehen kann. Der direkte Nutzen wird von den Investoren beziehungsweise den Betreibern von CST abgeschöpft (siehe Beilage „Bericht“).
Aufgrund des leicht positiven allgemeinen Nutzens hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Projekt unter gewissen Bedingungen mit einem Spezialgesetz zu unterstützen. Mit einem neuen Gesetz könnte anstelle von kantonalen und kommunalen Vorschriften für den Bau des gesamten Projekts eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Anwendung kommen. Dies würde es den Projektträgern erleichtern, die Planungs- und Bewilligungsphase voranzutreiben.
Bundesrat stellt Bedingungen
Für den Erlass eines Spezialgesetzes stellt der Bundesrat eine Reihe von Bedingungen auf. Es handelt sich namentlich um folgende Punkte:
- Der Förderverein CST wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
- Die Träger sichern ausreichende finanzielle Mittel in der Höhe von mindestens 100 Millionen Franken zu, die zu mindestens 50 Prozent von Schweizer Investoren eingebracht werden.
- Die zukünftigen Betreiber haben verbindliche Verpflichtungen abzugeben, namentlich zu den notwendigen Schritten zur Reorganisation der Logistik- und Transportkette in den betroffenen Gebieten.
- Die Kantone Zürich, Aargau und Solothurn, die von der ersten Teilstrecke betroffen sind, müssen sich mit der Realisierung einverstanden erklären und das Projekt in ihre regionale Verkehrsplanung aufnehmen.
- Der Zugang zum System CST ist diskriminierungsfrei zu gewähren.
Zudem hat der Bundesrat bekräftigt, dass der Bund das Projekt finanziell nicht unterstützt.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Verkehr, Informationen
+41 58 462 36 43
presse@bav.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html
Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html