Der Bundesrat lehnt die Rasa-Initiative ab und fällt Grundsatzentscheid für einen direkten Gegenentwurf

Bern, 26.10.2016 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 einen Grundsatzentscheid zur Rasa-Initiative getroffen. Er lehnt die Rasa-Initiative ab und spricht sich für einen direkten Gegenentwurf aus. Über den Inhalt eines Gegenentwurfs wird der Bundesrat entscheiden, wenn das Parlament seinen Entscheid zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels gefällt hat.

Die Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten" (Rasa-Initiative), die im Oktober 2015 eingereicht wurde, verlangt die ersatzlose Streichung der Artikel 121a und 197 Ziffer 11 der Bundesverfassung (BV). Hauptziel der Initiantinnen und Initianten ist es, die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) zu erhalten. Falls die Umsetzung von Artikel 121a BV diese gefährden, sollen Volk und Stände über den Fortbestand des Freizügigkeitsabkommens und damit der bilateralen Verträge entscheiden.

RASA-Initiative nicht zielführend

Der Bundesrat ist wie die Initianten der Meinung, dass die Schweiz auf gute und stabile Beziehungen mit der EU angewiesen ist und dass die bilateralen Verträge erhalten bleiben müssen. Der Bundesrat lehnt es allerdings aus demokratiepolitischen Gründen ab, ein Abstimmungsergebnis nach so kurzer Zeit wieder rückgängig zu machen. Der Bundesrat empfiehlt die Rasa-Initiative deshalb zur Ablehnung.

Mit einer Streichung der Artikel 121a und 197 Ziffer 11 BV wäre zwar der grundsätzliche Konflikt zwischen der Bundesverfassung und dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) beseitigt. Damit würde aber auch der von der Stimmbevölkerung erteilte Auftrag zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung wegfallen. Trotz rückläufiger Zuwanderung ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Zuwanderung weiterhin mit geeigneten Massnahmen gesteuert werden soll. Insbesondere hält der Bundesrat fest an einer besseren Ausschöpfung und Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Gegenentwurf als Antwort auf die aktuelle Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 4. März 2016 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Artikel 121a BV vorgelegt. Der Nationalrat seinerseits hat im September einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der mit dem FZA vereinbar ist, den Zuwanderungsartikel in der Verfassung aber nicht vollständig umsetzt. Zurzeit berät die Staatspolitische Kommission des Ständerates diese Vorlage. Ein definitiver Entscheid des Parlaments ist für den Dezember vorgesehen.

Der heutige Entscheid des Bundesrates ist eine Antwort auf diese aktuelle Ausgangslage. Den Entscheid über den Inhalt eines direkten Gegenentwurfs wird der Bundesrat fällen, wenn die Beratungen im Parlament abgeschlossen sind. Der Bundesrat wird dem Parlament innerhalb der gesetzlichen Frist bis am 27. April 2017 eine Botschaft vorlegen.


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