Der Nationale Kulturdialog begrüsst die neue Museumspolitik des Bundes

Bern, 18.10.2016 - Der Nationale Kulturdialog hat gestern den Stand seines Arbeitsprogramms für die Periode 2016-2020 diskutiert. Zentrum der Diskussion bildete die geplante Neuausrichtung der Finanzhilfen an Museen und Sammlungen durch den Bund. Ab dem Jahr 2018 vergibt der Bund seine Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen in einer offenen Ausschreibung. Er setzt damit einen Beschluss des Parlaments aus der Beratung zur Kulturbotschaft 2016-2020 um. Die Kantone, Städte und Gemeinden begrüssten die neue Förderstrategie des Bundes.

Die Kulturbotschaft für die Förderperiode 2016-2020 sieht bei den Betriebsbeiträgen an Museen und Sammlungen einen Systemwechsel vor. Nach dem Willen des Parlaments sollen die Betriebsbeiträge des Bundes ab dem Jahr 2018 neu in einem Gesuchsverfahren vergeben werden. Bis anhin wurden die Empfänger im Rahmen der Kulturbotschaft des Bundes direkt bestimmt. Die Neuausrichtung wird gestützt auf ein Förderungskonzept des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) erfolgen, das die massgebenden Voraussetzungen und Kriterien festlegt. Der Nationale Kulturdialog äusserte sich positiv zur Stossrichtung der neuen Museumspolitik. Das Förderungskonzept wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Gesuche um Betriebsbeiträge können von Anfang Januar 2017 bis am 31. März 2017 eingereicht werden.

Das Arbeitsprogramm 2016-2020 sieht im Weiteren Massnahmen in den Bereichen der Literaturförderung, der Denkmalpflege, der kulturellen Teilhabe und im Bibliotheksbereich vor. Ziel ist, gemeinsamen Herausforderungen durch eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination zu begegnen. Der Nationale Kulturdialog wird 2016 vom Städteverband präsidiert. Die gestrige Sitzung stand unter dem Vorsitz von Sami Kanaan, Leiter des Kultur- und Sportamtes der Stadt Genf.

Der Nationale Kulturdialog wurde 2011 ins Leben gerufen und vereinigt Vertreter der politischen Instanzen und der Kulturbeauftragten der Kantone, Städte, Gemeinden und des Bundes. Seine Arbeit basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 und dem im April 2016 verabschiedeten Arbeitsprogramm 2016-2020. Die politischen Instanzen bilden das strategische Steuerungsorgan des Nationalen Kulturdialogs mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Vertretern der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).


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