Bundesrat genehmigt Bericht über unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern

Bern, 12.10.2016 - Der Bundesrat hat heute den Bericht „Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern“ gutgeheissen. Der Bericht gibt eine Gesamtschau über Massnahmen zur Bekämpfung derartiger Finanzflüsse. Der Bundesrat ist sich der mit diesem Thema verbundenen Herausforderungen bewusst und weiterhin gewillt, Lösungen auf internationaler Ebene aktiv mitzugestalten.

Mit dem heute veröffentlichten Bericht erfüllt der Bundesrat die beiden Postulate von National­rätin Maja Ingold vom 26. September 2013 (13.3848) und Ständerätin Liliane Maury Pasquier vom 23. September 2015 (15.3920) zur Problematik von illicit financial flows (IFF) aus Entwicklungsländern.

Der Bericht gibt eine Gesamtschau über Massnahmen, die dem grenz­überschreitenden Kapitalverkehr in Verbindung mit illegalen und unlauteren Aktivitäten entgegenwirken. Zu diesen Aktivitäten gehören etwa Geld­wäscherei, Korruption oder Steuerhinterziehung bzw. ‑vermeidung.

Das Ausmass von IFF ist bedeutend und stellt ein Hindernis für die nach­haltige Entwicklung in den betroffenen Staaten dar. Die internationale Staatengemeinschaft hat erkannt, dass IFF nur mit einer international koordinierten Vor­gehens­weise einzudämmen sind und hat mit zahlreichen Massnahmen wie dem Erlass von Standards und Empfehlungen reagiert. Die Schweiz trägt die internationalen Massnahmen mit und hat umfangreiche Vorkehrungen zur Gewährleistung eines integren Finanzplatzes getroffen oder in die Wege geleitet.


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