Admeira: UVEK nimmt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis

Bern, 06.10.2016 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hätte im Verfahren über das Joint Venture der SRG, der Ringier AG und der Swisscom die anderen Medienunternehmen verstärkt einbeziehen müssen. Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Urteil, welches das UVEK heute zur Kenntnis genommen hat. Die Verfügung des UVEK vom Februar 2016 wird aufgehoben. Das UVEK wird nun die Erwägungen des BVGer prüfen.

Das UVEK wird das heute veröffentlichte Urteil des BVGer, in welchem die Beschwerde verschiedener Medienunternehmen gegen die Verfügung des UVEK gutgeheissen wurde, im Detail analysieren und das weitere Vorgehen festlegen. Die Beschwerdeführerinnen hatten gefordert, im Verfahren über das Joint Venture von SRG, Ringier und Swisscom im Bereich der Werbevermarktung als Parteien anerkannt zu werden.

Das UVEK nimmt ferner zur Kenntnis, dass das BVGer die Verfügung des BAKOM vom Februar 2016 bestätigt hat. Das Gericht ist auf die Frage der zielgruppenspezifischen Werbung (Targeted Advertising) in den Programmen der SRG nicht eingetreten. Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen lassen diese neue Form der Werbung nicht zu.


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