Bundesrat minimiert die Datenweitergabe an externe IKT-Dienstleister beim Bau und Betrieb von Informationssystemen

Bern, 30.09.2016 - Der Bundesrat hat heute eine Ergänzung der Bundesinformatikverordnung verabschiedet. Damit wird der Zugang zu Daten der Bundesverwaltung für externe Dienstleister, die im Zusammenhang mit dem Bau oder Betrieb von Informationssystemen darauf Zugriff haben müssen, präziser geregelt.

Bundesinterne Leistungserbringer der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind aus Kosten- und Effizienzgründen auf die Zusammenarbeit mit externen IKT-Anbietern angewiesen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass externen IKT-Anbietern in Einzelfällen Daten offenbart werden müssen, damit der Betrieb der Informationssysteme gewährleistet werden kann. Dies können auch sensitive und personenbezogene Daten sein.

Die heute vom Bundesrat verabschiedete Ergänzung der Bundesinformatikverordnung legt in solchen Fällen fest, dass nur so viele Daten an Externe weitergegeben werden, wie dies für die jeweilige IKT-Dienstleistung unvermeidbar ist. Damit soll zusammen mit weiteren operativen Massnahmen auf organisatorischer und technischer Ebene sichergestellt werden, dass der Verhältnismässigkeitsgrundsatz bei der Datenweitergabe gewahrt und dem Prinzip der Datensparsamkeit und –sicherheit Nachachtung verschafft wird.


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