Bundesanwaltschaft kann Vorwürfe gegen früheren Botschafter in Kenya abklären
Bern, 29.9.2016 - Die Bundesanwaltschaft (BA) kann die Vorwürfe gegen Jacques Pitteloud, den früheren Schweizer Botschafter in Kenya, wegen versuchter Nötigung im Sinne von Art. 181 in Verbindung mit Art. 22 des Strafgesetzbuches abklären. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die BA auf deren Ersuchen hin und nach Anhörung von Jacques Pitteloud und des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dazu ermächtigt.