Das Bundesamt für Kultur unterstützt 67 Schweizer Verlage

Bern, 29.09.2016 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt auf der Basis einer Ausschreibung in den nächsten fünf Jahren 67 Verlage aus der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz mit insgesamt 1,6 Millionen Franken jährlich. Die Kulturbotschaft 2016-2020 sieht erstmals eine Förderung der Verlage vor. Diese tragen massgeblich zur Vielfalt der Schweizer Literaturlandschaft bei.

46 grössere Verlagshäuser erhalten für die Jahre 2016 bis 2020 Strukturbeiträge in der Höhe zwischen 7500 und 80 000 Franken pro Jahr. Diese Verlage schliessen Dienstleistungsverträge mit dem BAK ab, in denen sie sich verpflichten, bestimmte Tätigkeiten zu entwickeln. 21 kleinere Verlage bekommen für die Jahre 2016-2018 Förderprämien in der Höhe zwischen 5000 und 7500 Franken jährlich. Der Gesamtbetrag der Förderbeiträge beläuft sich auf 1 600 000 Franken pro Jahr. Von den 67 unterstützten Verlagen sind 43 in der deutsch-, 19 in der französisch- und 5 in der italienischsprachigen Schweiz tätig.

Das BAK hat bei den Fördergesuchen die kulturelle Orientierung des Publikationskatalogs sowie der übrigen Verlagsaktivitäten wie auch die Ausstrahlung und Reputation der Verlage beurteilt und gewichtet. Die Förderbeiträge sollen die kulturelle Rolle der Verlage stärken, indem sie ihnen ermöglichen, ihre verlegerische Basisarbeit fortzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Arbeit, die sie im Vorfeld der rein «materiellen» Realisierung eines Projekts leisten, so etwa die Prüfung zugesandter Manuskripte, das Lektorat, das Unterhalten der Beziehungen zu Autorinnen und Autoren oder die Durchführung von Promotionsanlässen. Die Strukturbeiträge und Förderprämien des Bundesamtes für Kultur bilden eine Ergänzung zu bestehenden Fördermassnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die in der Regel auf punktuelle Förderungen zielen, so etwa bei der Unterstützung einzelner Buchprojekte durch Druckkostenbeiträge. Eine strukturelle Unterstützung der Verlagshäuser auf Bundesebene bildet dagegen ein Novum für die Schweiz.

Um einen Strukturbeitrag oder eine Förderprämie beantragen zu können, muss ein Verlag bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss unter anderem seit mindestens vier Jahren im Buchmarkt präsent sein und regelmässig Titel produzieren, seinen Sitz und den Mittelpunkt seiner Tätigkeit in der Schweiz haben sowie eine professionelle Verlagstätigkeit (Lektorat, Herstellung, Marketing und Vertrieb) aufweisen. Ausserdem muss er seinen Autorinnen und Autoren faire Vertragsbedingungen anbieten; dazu gehören insbesondere die Pflicht, die Titel auf Kosten des Verlags zu verbreiten, und eine angemessene Vergütung.


Adresse für Rückfragen

Danielle Nanchen, Sektion Kulturschaffen, Bundesamt für Kultur, Tel. +41 58 464 98 23, danielle.nanchen@bak.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-63952.html