Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager: Nagra reicht Gesuche für Sondierbohrungen in Etappe 3 ein

Bern, 27.09.2016 - Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat heute insgesamt 16 Gesuche für Sondierbohrungen in den von ihr vorgeschlagenen Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Die Bewilligungsverfahren zu diesen Sondierbohrungen sind damit gestartet.

Seit Februar 2016 sind die 3D-Seismikmessungen der Nagra in den Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost abgeschlossen. Nach dieser grossflächigen Durchleuchtung des Untergrunds erfolgt in Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) die Untersuchung anhand von Bohrungen. Die Nagra hat dafür je acht Gesuche für die beiden Standortregionen eingereicht. Zu einem späteren Zeitpunkt plant sie, auch Gesuche für die Standortregion Nördlich Lägern einzureichen. Die Bewilligungen für die Sondierbohrungen in Jura Ost und Zürich Nordost liegen frühestens Mitte 2018 vor. Effektiv gebohrt wird erst dann, wenn Etappe 2 des Sachplans abgeschlossen ist und der Bundesrat bestätigt hat, dass Jura Ost und Zürich Nordost im Auswahlverfahren bleiben. Dieser Entscheid fällt nicht vor Ende 2018 (siehe auch Kasten unten).

Mit den Sondierbohrungen wird die Nagra den Kenntnisstand im Hinblick auf die definitive Standortwahl in Etappe 3 des SGT vertiefen. Das BFE wird im Hinblick auf die öffentliche Auflage der Gesuche (siehe unten) voraussichtlich Anfang 2017 Informationsveranstaltungen für Medienvertretende, Behörden und die Bevölkerung in den Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost durchführen.

Ablauf der Bewilligungsverfahren für die Sondierbohrungen

Für jedes Gesuch wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt.

  1. Nach Einreichen der Gesuche prüft das BFE unter Einbezug der relevanten Fachbehörden, ob die mit den Gesuchen eingereichten Unterlagen vollständig sind (Art. 50 des Kernenergiegesetzes, KEG).
  2. Nach Einreichen der Gesuche inkl. Unterlagen führt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI eine sicherheitstechnische Beurteilung der Gesuche durch, die es in je einem Gutachten pro Gesuch festhält (Art. 72 Abs. 1 KEG). Zu Beginn der Gutachtenerstellung führt es eine Grobprüfung der Unterlagen durch.
  3. Nach Feststellen der Vollständigkeit der Unterlagen wird pro Gesuch ein Einspracheverfahren durchgeführt. Dazu werden die Gesuche in den amtlichen Publikationsorganen öffentlich bekannt gemacht und die Gesuche inkl. Unterlagen werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt (Art. 53 Abs. 2 KEG). Während der öffentlichen Auflage haben die von den Sondierbohrungen Betroffenen die Möglichkeit, dagegen Einsprache zu erheben (Art. 55 Abs. 1 KEG). Die öffentliche Auflage findet voraussichtlich im ersten Quartal 2017 statt.
  4. Parallel zur öffentlichen Auflage fordert das BFE den jeweiligen Standortkanton sowie die betroffenen Fachbehörden des Bundes auf, zu den Gesuchen Stellung zu nehmen (Art. 53 Abs. 1 KEG und Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes).
  5. Anschliessend erhält die Nagra Gelegenheit, zu den relevanten Einsprachen Stellung zu nehmen. Danach werden alle Einsprachen und die Stellungnahmen der Nagra den Fachbehörden des Bundes bekanntgegeben.
  6. Eingaben von Verfahrensbeteiligten - wie die Stellungnahmen der Kantone und der Fachbehörden des Bundes - werden den Verfahrensparteien bekanntgegeben (rechtliches Gehör).
  7. Gemäss aktuellem Zeitplan wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Bewilligungen für die beantragten Sondierbohrungen Mitte 2018 erteilen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
  8. Diese Bewilligungen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Dessen Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Derzeit läuft Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager. Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben grundsätzlich sämtliche sechs potenziellen Standortgebiete im Auswahlverfahren.
Sollte sich herausstellen, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 2 nicht - wie von der Nagra vorgeschlagen - zurückgestellt werden kann, müssen auch für Nördlich Lägern weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Um zeitliche Verzögerungen zu verhindern, hat die Nagra bereits mit den entsprechenden Planungsvorbereitungen für die 3D-Seismik und Sondierbohrungen begonnen.


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Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE
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