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Veröffentlicht am 23. September 2016

Revisionsbedarf des Fernmeldegesetzes bestätigt

Bern, 23.9.2016 - Die Eingaben im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) bestätigen, dass eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen nötig ist. Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, bis September 2017 eine Botschaft zur Änderung des FMG auszuarbeiten.