Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes

Bern, 31.08.2016 - Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den Gesetzesentwurf verabschiedet. Die grösstenteils technische Vorlage beinhaltet Verbesserungen bei der Sicherheit, effizientere Bewilligungsverfahren und Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen.

Mit der Teilrevision 1 + des Luftfahrtgesetzes werden in Umsetzung europäischer Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Erfassung und Finanzierung von Luftfahrtdaten festgelegt. Der heutige Prozess zur Zulassung von Luftfahrthindernissen wird vereinfacht und gestrafft. Beim Thema Luftsicherheit geht es um zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Abwehr von widerrechtlichen Handlungen gegen den Luftverkehr und neue Instrumente zur Verbesserung der Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen. So werden die strafrechtlichen Bestimmungen bei Umgehung der Sicherheitskontrollen verschärft. Zudem können Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, Passagierlisten den zuständigen Strafverfolgungsorganen auf Verlangen auszuhändigen.

Im Interesse der Flugsicherheit wird im Rahmen der Teilrevision 1 + ausserdem die ausschliessliche Verwendung des Englischen in der Radiotelefonie vorgeschrieben. So kann die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen vermindert werden. Weiter werden mit einer Änderung des Fernmeldegesetzes Geräte zur Störung von Satellitennavigationssignalen verboten. Geregelt werden ferner die Bedingungen, unter welchen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Flugsicherungsanbieter übertragen oder solche Dienstleistungen in einer internationalen Zusammenarbeit erbringen kann. Eine Änderung des Mineralölsteuerverwendungsgesetzes soll schliesslich neu mehr Flexibilität bei der Verteilung der Gelder aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr ermöglichen. 


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