Cybercrime: Erste Anklage wegen weltweitem „Phishing“

Bern, 23.08.2016 - Die Bundesanwaltschaft hat die Anklageschrift im abgekürzten Verfahren gegen drei mutmassliche Mitglieder einer auf den gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch von Kreditkartendaten spezialisierten Gruppierung eingereicht. Zum ersten Mal in der Schweiz kommt damit ein weltweites „Phishing“- Verfahren zur Anklage.

Die drei Beschuldigten in diesem Cybercrime-Strafverfahren werden angeklagt des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 und Abs. 2 StGB), sowie des mehrfahren Versuchs zu betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 in Verbindung mit Art 22. Abs. 1 StGB).

Die Bundesanwaltschaft wirft den drei Beschuldigten vor, mindestens 133`600 Kreditkartendaten weltweit unrechtmässig beschafft zu haben. Die Beschuldigten waren seit Oktober 2009 bis zu ihren Verhaftungen 2014, resp. 2015 aktiv. Die Daten besorgten sich die Beschuldigten durch „Phishing“-Attacken mit gefälschten Emails, Webseiten und Kurznachrichten.

Die Tätergruppierung hat sich seit Oktober 2008 ihren Lebensunterhalt mit der unrechtmässigen Beschaffung von Kreditkartendaten sowie deren missbräuchlichen Verwendung via Internet verdient.

Das Strafverfahren kann insofern als Pilotverfahren bezeichnet werden, als dass zum ersten Mal in der Schweiz gegen mutmassliche weltweit aktive Täter Anklage eingereicht wird, die sich physisch nicht in der Schweiz aufgehalten haben. Betroffen sind Kreditkarteninhaber weltweit sowie Schweizer Geldinstitute. Die drei Beschuldigten wurden in Bangkok (Thailand) verhaftet, und an die Schweiz ausgeliefert.

Die Anklageschrift wurde im abgekürzten Verfahren gemäss Art. 360 StPO in Verbindung mit Art. 325 StPO eingereicht. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe eingestanden. Alle drei Beschuldigten befinden sich im vorzeitigen Strafvollzug. Mit der Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht für die weitere Information zuständig.


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