Bundesanwaltschaft kann Vorwürfe gegen Direktor der Finanzverwaltung abklären

Bern, 19.05.2016 - Die Bundesanwaltschaft (BA) kann die Vorwürfe eines früheren Angestellten der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) gegen Serge Gaillard, den Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), wegen falscher Anschuldigungen im Sinne von Art. 303 des Strafgesetzbuches abklären. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die BA auf deren Ersuchen hin und nach Anhörung von Serge Gaillard und des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) dazu ermächtigt.

Eine solche Ermächtigung braucht es gemäss geltendem Recht, wenn ein Angestellter des Bundes einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, die sich auf seine amtliche Tätigkeit oder Stellung bezieht. Das ist so in Art. 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördenmitglieder und Beamten (VG; SR. 170.32) geregelt.

Zweck dieses Ermächtigungsverfahrens ist es nicht, zu entscheiden, ob ein Straftatbestand erfüllt ist, und es sagt nichts über Schuld oder Unschuld der angezeigten Person aus. Diese Fragen sind im nachfolgenden Strafverfahren näher zu prüfen. Das Ermächtigungsverfahren hat ausschliesslich den Zweck, das Bundespersonal vor Strafverfahren zu schützen, die auf den ersten Blick als unbegründet bzw. querulatorisch oder mutwillig erscheinen, und dadurch den reibungslosen Gang der Verwaltung sicherzustellen.


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