Nothilfeleistungen für abgewiesene Asylsuchende im Jahr 2014

Bern-Wabern, 26.06.2015 - Im letzten Jahr haben 10 744 Personen Nothilfeleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung bezogen. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Nothilfe betrug 129 Tage. Erstmals sind sowohl die Anzahl der beziehenden Personen als auch die Nothilfekosten gesunken. Die Kosten beliefen sich gesamthaft auf 73,7 Millionen Franken. Die Nothilfebeziehenden stammten wie bereits im Vorjahr vor allem aus Nigeria, Algerien und Tunesien. Seit 2014 erhalten auch Personen mit einem Mehrfachgesuch nur noch Nothilfe. Das betraf 946 der 10 744 Personen. Auf sie entfielen 8 % der Gesamtkosten oder 5,7 Mio. Franken.

Die Behandlungsstrategie des Staatssekretariats für Migration (SEM) zielt darauf ab, voraussichtlich aussichtslose Asylgesuche in erster Priorität rasch und korrekt durchzuführen. Diese Strategie wirkte sich auf den Nothilfebereich aus. Der Abbau prioritärer Pendenzen hatte in den Jahren 2012 und 2013 dazu geführt, dass die Anzahl der abgewiesenen Gesuchsteller mit Anrecht auf Nothilfe gestiegen ist – erwartungsgemäss wuchs auch die Anzahl der Nothilfebeziehenden an. 2014 konnten vermehrt aufwändigere Gesuche zweiter Priorität (von potenziell schutzbedürftigen Personen) behandelt werden. Dabei handelt es sich eher um Gesuche, die positiv entschieden werden oder eine vorläufige Aufnahme nach sich ziehen, was bedeutet, dass diese Personen Sozialhilfe erhalten und keine Nothilfe beanspruchen.

2014 sind erstmals seit 2008 die Anzahl Beziehender und die Nothilfekosten gesunken. Im 2014 wurden Nothilfekosten für 10 744 Personen registriert. Die Anzahl Beziehender hat im Vergleich zum Vorjahr um 22 % abgenommen. Bei den Langzeitbeziehenden brachte das Jahr 2014 eine Trendwende. Die Anzahl Personen ging im 2. Quartal erstmals zurück.

Weniger Neuzugänge in die Nothilfe

Seit 2008 erhalten nicht nur Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE), sondern auch Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid Nothilfe statt Sozialhilfe. 2014 fällten die zuständigen Behörden weniger rechtskräftige Entscheide mit Ausreisefrist als noch im Vorjahr. Demzufolge gab es weniger Neuzugänge in die Nothilfe. Der Bund richtete den Kantonen 2014 für Nothilfekosten eine einmalige Pauschale von 6079 Franken pro rechtskräftigen Entscheid aus. Diese Pauschale soll die Kosten decken, bis die Personen aus der Schweiz ausreisen. 2014 beliefen sich diese Beiträge des Bundes auf rund 51,6 Mio. Franken, den Kantonen entstanden gesamthaft Nothilfekosten in der Höhe von rund 73,7 Mio. Franken. Die Kosten gingen gegenüber 2013 um 5,7 Millionen Franken oder 7 % zurück. Erstmals fielen 2014 auch Nothilfekosten für Personen mit einem Mehrfachgesuch an. Sie betrugen 5,9 Millionen und betrafen 946 der 10 744 Personen.

Insgesamt wendeten die Kantone vom 1. Januar 2008 bis Ende 2014 366 Mio. Franken für Nothilfeleistungen auf. Vom Bund wurden sie für diese Aufgabe mit insgesamt 433 Mio. Franken abgegolten. 20 Kantone weisen noch Reserven von gesamthaft 107 Mio. Franken auf. Mit diesen Reserven müssen sie künftige Nothilfeleistungen decken, welche Personen verursachen werden, deren Entscheid in den Jahren 2008 – 2014 rechtskräftig wurde.


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