Inkraftsetzung des Bundesgesetzes zur Umsetzung der 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen
Bern, 29.04.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière in zwei Schritten in Kraft zu setzen.
Am 12. Dezember 2014 verabschiedeten die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI). Die Referendumsfrist ist am 2. April 2015 unbenutzt abgelaufen. Der Erlass wird gestaffelt in Kraft gesetzt. Zum einen verlangt die im Herbst anstehende Länderprüfung des Global Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke eine möglichst rasche Inkraftsetzung der Bestimmungen zur Transparenz bei juristischen Personen und Inhaberaktien, weshalb diese Bestimmungen per 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt werden. Zum anderen bedürfen die übrigen Gesetzesanpassungen entweder der Erarbeitung von Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe oder gewisser Umsetzungsarbeiten bei den betroffenen Normadressaten. Mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2016 soll insbesondere den Finanzintermediären und Selbstregulierungsorganisationen nach Geldwäschereigesetz die nötige Zeit eingeräumt werden, um rechtzeitig die für die Umsetzung erforderlichen Vorbereitungen treffen zu können. Die Anpassungen folgender Gesetze sollen am 1. Juli 2015 in Kraft treten:
- Obligationenrecht;
- Kollektivanlagengesetz; und
- Bucheffektengesetz.
Am 1. Januar 2016 treten in Kraft:
- die Anpassungen des Zivilgesetzbuches zu den kirchlichen Stiftungen und den Familienstiftungen;
- die Bestimmungen zur Steuervortat (Anpassung des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht);
- die Änderungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs bezüglich des Zahlungsmodus;
- die Anpassungen des Geldwäschereigesetzes.
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Daniel Saameli, Mediensprecher EFD
Tel. +41 58 464 14 07, daniel.saameli@gs-efd.admin.ch
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