Insgesamt 73.5 Prozent der Stellungspflichtigen sind tauglich für Armee und Zivilschutz

Bern, 03.03.2015 - Im Jahr 2014 wurden in den Rekrutierungszentren der Schweizer Armee insgesamt 38ʹ898 Stellungspflichtige abschliessend beurteilt. 23ʹ957 von ihnen sind tauglich für den Militärdienst und 4ʹ637 für den Zivilschutz.

Insgesamt wurden 2014 in den sechs Rekrutierungszentren 40ʹ869 Stellungspflichtige beurteilt. Davon erhielten 38ʹ898 (100 Prozent) Stellungspflichtige einen definitiven Entscheid. Dabei wurden 23'957 (61.6 Prozent) als militärdiensttauglich, 4'637 (11.9 Prozent) als schutzdiensttauglich und 10'304 (26.5 Prozent) als medizinisch untauglich beurteilt. Die restlichen 1ʹ971 Stellungspflichtigen wurden aus verschiedenen Gründen zurückgestellt.

Bezogen auf die Militärdiensttauglichkeit weisen die Kantone unterschiedliche Anteile auf. Diese liegen zwischen 79.2 und 48.7 Prozent.

Im Jahr 2014 wurden im Rahmen der Personensicherheitsprüfung sämtlicher Stellungspflichtigen 640 Risikoerklärungen erlassen. Mit der Durchführung von Personensicherheitsprüfungen anlässlich der Rekrutierung will die Armee verhindern, dass Personen, die ein mögliches Risiko für sich oder ihr Umfeld darstellen, eine Armeewaffe erhalten.

2014 wurden insgesamt 3'482 aller Militärdiensttauglichen als Durchdiener rekrutiert, welche ihre gesamte Militärdienstzeit am Stück leisten.

Im Jahr 2014 haben sich 211 Frauen freiwillig der Rekrutierung gestellt. Davon waren 165 militärdiensttauglich und 26 dienstuntauglich. 5 Frauen wurden aus medizinischen Gründen auf eine spätere Rekrutierung zurückgestellt und 15 haben ihre Anmeldung zurückgezogen. Schweizerinnen können auch freiwillig Schutzdienst leisten.

Gründe für Untauglichkeit haben rein körperliche, rein psychische oder gemischte Ursachen. Bei den körperlichen Ursachen stehen Probleme im Bereich des Rückens und der grossen Gelenke sowie der allgemeinen Konstitution im Vordergrund. Im psychischen Bereich sind Defizite bei der psychischen Belastbarkeit, depressive Verstimmungen und Ängste sowie der Drogenkonsum die vorwiegenden Ausschlussgründe.


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