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Veröffentlicht am 28. November 2014

Familienergänzende Kinderbetreuung: Details der Programmverlängerung geregelt

Bern, 28.11.2014 - Das Parlament hat am 26. September 2014 beschlossen, die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung um weitere vier Jahre zu verlängern. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.