Fregattenaffäre: Schweizer Rechtshilfe für chinesisches Taipei
Bern, 27.10.2005 - Der Bundesrat verneint, dass wesentliche Interessen der Schweiz verletzt werden, wenn unser Land dem chinesischen Taipei, Frankreich und dem Fürstentum Liechtenstein Rechtshilfe gewährt. Es ist ganz im Gegenteil im ureigensten Interesse der Schweiz, dass ihr Finanzplatz nicht zu kriminellen Zwecken missbraucht wird und sie deshalb mithilft, mehr Transparenz in die Handelsgeschäfte auf wichtigen Finanzplätzen zu bringen.