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Veröffentlicht am 6. Dezember 2013

Biometrische erkennungsdienstliche Daten: Revidierte Verordnung regelt Nutzung

Bern, 6.12.2013 - Die Nutzung von Finger- und Handflächenabdrücken durch die Behörden sowie die Aufbewahrungs- und Löschfristen für diese Daten werden neu geregelt. Der Bundesrat hat am Freitag die revidierte Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten auf den 1. September 2014 in Kraft gesetzt. Zum selben Zeitpunkt nimmt die neue Generation des Informationssystems AFIS (Automated Fingerprint Identification System) ihren Betrieb auf. Dieses System kann künftig auch Fotografien von Personen enthalten, die erkennungsdienstlich behandelt worden sind.