Der Bundesrat befreit alle Formen von Anlagegold von der Mehrwertsteuer
Bern, 30.10.2013 - Ab 2014 sind alle Formen von Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit. Der Bundesrat hat zur Beseitigung von Unklarheiten die Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz entsprechend angepasst. Gleichzeitig hat er in dieser Verordnung die Liste der Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, die von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen erbringen, mit der Berufskategorie der Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen ergänzt. Dies entspricht langjähriger Verwaltungspraxis und erhöht die Rechtssicherheit.
Die Umsätze von Bankedelmetallen in Form von Goldbarren wie auch anderen Golderzeugnissen zu Anlagezwecken sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Für die Steuerbefreiung wurde bisher in der Mehrwertsteuerverordnung auf die Edelmetallkontrollverordnung verwiesen, die sich jedoch bloss auf gegossene Goldbarren, aber nicht auf gestanzte Goldplättchen bezieht. Um Interpretationsschwierigkeiten zu vermeiden und um zu gewährleisten, dass alle Formen von Anlagegold steuerrechtlich gleich behandelt werden, wurde die Verordnung angepasst, so dass die Umsätze sowohl von gegossenen Goldbarren als auch von gestanzten Goldplättchen eindeutig von der Mehrwertsteuer befreit sind. Schmuckstücke wie beispielsweise Goldketten und -ringe gelten nicht als Anlagegold, und der Handel mit solchen Goldprodukten unterliegt nach wie vor der Mehrwertsteuer.
Heilbehandlungen von Steuer ausgenommen
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Nach langjähriger Verwaltungspraxis können die Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen ebenfalls von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen erbringen. Ihre explizite Aufnahme in die Liste von Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen in der Mehrwertsteuerverordnung dient der Klarstellung und erhöht damit die Rechtssicherheit.Adresse für Rückfragen
Rosemarie Binkert-Grob, Juristin, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. 031 325 72 49, Rosemarie.Binkert-Grob@estv.admin.ch
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Der Bundesrat
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Eidgenössisches Finanzdepartement
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