Strafprozessuale Grundlagen und Kosten der Fernmeldeüberwachung im nahen Ausland
Bern, 10.9.2013 - Bei der Aufklärung schwerer Straftaten können die Strafverfolgungsbehörden die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs von Tatverdächtigen anordnen. Die mit der Datenauslieferung beauftragen Anbieterinnen dieser Dienste werden für ihre Aufwendungen entschädigt. Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) die strafprozessualen Grundlagen und die Kosten in einem europäischen Vergleich analysieren lassen.