Steueramtshilfegesetz: Bundesrat eröffnet verkürzte Vernehmlassung

Bern, 14.08.2013 - Der Bundesrat hat heute die verkürzte Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet. Die Revision sieht in bestimmten Fällen eine aufgeschobene Information der Personen vor, die Gegenstand eines Amtshilfe-ersuchens sind. Mit dieser Änderung wird die Schweiz dem internationalen Standard beim Informationsaustausch gerecht. Ausserdem werden mit der Revision das Verfahren bei Gruppenersuchen geklärt und die Behandlung von Ersuchen auf Basis gestohlener Daten angepasst.

Um den internationalen Standards und damit den Empfehlungen des Global Forum zu ent­sprechen, muss das Steueramtshilfegesetz in Bezug auf die vorgängige Information der Personen, die Gegenstand eines Ersuchens sind, geändert werden. Die Revision sieht vor, dass betroffene Steuerpflichtige in dringlichen Fällen - beispielsweise wenn die Untersuchung durch die vorgängige Information beeinträchtigt würde - erst nach Übermittlung der Informationen an die Behörden des ersuchenden Staates informiert werden.

Das geltende Steueramtshilfegesetz lässt Gruppenersuchen zu. Für eine effizientere Behandlung sieht die Revision ein spezielles Verfahren zur Information der Personen vor, die von einem Gruppenersuchen betroffen sind. Zudem wird klargestellt, dass sich der Inhalt der Gruppenersuchen nach dem OECD-Standard richtet.

Schliesslich trägt die Revision auch der Problematik der Amtshilfeersuchen auf Basis gestohlener Daten Rechnung. Wegen einer restriktiven Praxis in diesem Bereich konnte die Schweiz bisher auf zahlreiche Ersuchen nicht eintreten. Um eine Deblockierung dieser Situation zu erreichen, sollen Ersuchen künftig unter der Voraussetzung behandelt werden können, dass der ersuchende Staat die Daten nicht aktiv, sondern passiv, beispielsweise über einen anderen Staat, erlangt hat. Nicht eingetreten wird auf Ersuchen, die dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen.

Die Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes dauert bis zum 18. September 2013. Ein verkürztes Verfahren drängt sich auf, nachdem die G20-Finanzminister in ihrem Communiqué zum Treffen vom 19./20. Juli alle Staaten aufgefordert haben, ohne Verzug die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum anzugehen. Da mit der Schlussbenotung nach Absolvierung der Phasen 1 und 2 des Peer Review im Oktober 2013 begonnen wird, besteht ein grosses Interesse, dass die Schweiz die Revision des Steueramtshilfegsetzes international möglichst bald ankündigen und danach auch in Kraft setzen kann.


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