Schweizer Einsatz von unbewaffneten Armeeangehörigen in Mali

Bern, 14.08.2013 - Der Bundesrat hat am 14. August 2013 beschlossen, sich mit bis zu acht Armeeangehörigen an der Mission der Vereinten Nationen in Mali zu beteiligen. Diese werden als unbewaffnete Militärbeobachter eingesetzt. Damit wird das humanitäre, entwicklungs- und friedenspolitische Engagement der Schweiz in Mali verstärkt.

Der Bundesrat hat gestützt auf das Militärgesetz und aufgrund der entsprechenden Resolution des UNO-Sicherheitsrates sowie einer konkreten Anfrage der UNO entschieden, dass sich die Schweiz mit bis zu acht unbewaffneten Armeeangehörigen an der Mission multidimensionnelle intégrée des Nations Unies au Mali (MINUSMA) beteiligt.

Die Stabsoffiziere und Experten der Schweizer Armee werden – gemäss den Bedürfnissen der UNO Mission vor Ort – in den Bereichen humanitäre Minenräumung und Blindgängerbeseitigung, Sicherung von Munitions- und Waffenbeständen, der Sicherheitssektor-Reform oder allenfalls im Bereich Genie- und Logistik eingesetzt werden.

Die Entsendung von unbewaffneten Armeeangehörigen für die MINUSMA entspricht den Entscheiden des Bundesrates und des Parlaments bezüglich des Engagements der Schweizer Armee in Missionen der militärischen Friedensförderung. Die Beteiligung der Schweiz an der MINUSMA ist zudem konform mit den gesetzlichen Grundlagen (Militärgesetz), da die Mission durch ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates etabliert wurde.

Die Schweiz engagiert sich damit auch militärisch konkret in der Stabilisierung Malis und der Sahel-Region. In der Tat wird mit der Unterstützung der MINUSMA ein komplementärer Beitrag zu den langjährigen Bemühungen der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Friedensförderung geleistet.

Für die Programme der Entwicklungszusammenarbeit wurden im Jahre 2012 insgesamt 16,5 Mio. Franken aufgewendet. Die humanitäre Hilfe hat seit 2012 insgesamt 38,7 Mio. Franken für die Hungerhilfe im Sahel und die Krise in Mali ausgegeben. Die Schweiz führt zudem ein Programm der zivilen Friedensförderung in Mali mit dem Ziel, die Konflikttransformation zu unterstützen. Die Schweiz hat sich, zusammen mit der Afrikanischen Union, der Europäischen Union, Frankreich und anderen Staaten, als Fazilitatorin an der Mediation der UNO und von Burkina Faso beteiligt. Dies hat am 18. Juni 2013 zur Unterzeichnung des vorläufigen Abkommens im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen und die alle einschliessenden Friedensgespräche geführt. Die Schweiz ist zudem Mitglied des internationalen Begleit- und Evaluationsausschusses, unter der Ägide der UNO, der mit diesem Abkommen gegründet wurde. Die Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Umsetzung des Abkommens durch die Vertragsparteien zu begleiten und insbesondere, nach den Präsidentschaftswahlen, inklusive Gespräche mit allen relevanten Akteuren über die hängigen Fragen, die zur Krise geführt haben, zu führen.

Die Schweiz hat sich auch an der Beobachtung der kürzlich stattgefundenen Wahlen beteiligt. Die Entsendung von schweizerischem zivilem Personal in die MINUSMA und in die Ausbildungsmission der EU (EUTM) ist ebenfalls vorgesehen.

Die Anfrage der UNO zeigt, dass die Schweiz als unparteiische und kompetente Partnerin auch in ausserordentlichen und komplexen Situationen gefragt ist. Die Schweiz hat nicht nur aus humanitären, sondern auch aus sicherheits- und friedenspolitischen, sowie wirtschaftlichen und migrationspolitischen Gründen ein Interesse daran, dass Mali und die Sahel-Region – unter Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts - möglichst rasch und nachhaltig stabilisiert werden kann. Die Schweiz leistet mit der Entsendung der unbewaffneten Armeeangehörigen einen wichtigen Beitrag dazu.

 


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