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Veröffentlicht am 10. Oktober 2012

Abkommen mit Frankreich und dem CERN über das Recht, das auf Unternehmen anwendbar ist, die auf dem Gelände des CERN tätig sind – Botschaft des Bundesrats an das Parlament

Bern, 10.10.2012 - Der Bundesrat verabschiedete am 10. Oktober 2012 die Botschaft zur Genehmigung von zwei mit Frankreich und der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) abgeschlossenen Abkommen über das Recht, das auf Unternehmen anwendbar ist, die auf dem Gelände des CERN tätig sind. Das CERN hat seinen Sitz in Genf. Das Gelände der Organisation liegt sowohl auf schweizerischem als auch auf französischem Boden.