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Veröffentlicht am 6. September 2012

Übermittlung von Mitarbeiterdaten: Strenge Auflagen des EDÖB für weitere Datenlieferungen

Bern, 6.9.2012 - Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der EDÖB als erste Massnahme im laufenden Verfahren den fünf betroffenen Banken für die Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden strenge Auflagen erteilt. Die Banken müssen vor jeder Datenlieferung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter detailliert informieren und gewähren auf Verlangen Einsicht. Den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleibt somit die Möglichkeit ihre Rechte wahrzunehmen.