Abstimmungsvorlagen für den 25. November 2012

Bern, 04.07.2012 - -

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 beschlossen, am 25. November 2012 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

  1. Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes;
  2. Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung vom 15. Juni 2012;
  3. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
  4. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit im Steuerbereich und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
  5. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt;

Sämtliche Vorlagen gelangen nur dann zur Abstimmung, wenn die gegen diese Vorlagen ergriffenen Referenden zustande kommen; der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.

Die Referendumsfrist für die Vorlage 1 läuft bis am 5. Juli, für die Vorlagen 2 - 5 läuft sie am 27. September 2012 ab. Die Bundeskanzlei wird nach Ablauf dieser Fristen über das Zustandekommen eines oder mehrerer Referenden informieren.


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