Bundesrat beschliesst Verordnungen zum Heilmittelgesetz

Bern, 17.10.2001 - Der Bundesrat hat sieben Verordnungen zum neuen Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz HMG) auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er auch die Änderung der Betäubungsmittelverordnung genehmigt, die den Handel mit Arzneimitteln regelt, die der Betäubungsmittelgesetzgebung unterstehen.

Bereits am 28.09.2001 hat der Bundesrat entschieden, das Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Zugleich hat er die Organisationsverordnung und die Verordnung über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts beschlossen sowie den Leistungsauftrag für die Jahre 2002 – 2005 erteilt. Die weiteren Ausführungsverordnungen, die zum Vollzug des Heilmittelgesetzes notwendig sind, müssen ebenfalls am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um folgende Verordnungen:

  • die Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich;
  • die Verordnung über die Arzneimittel;
  • die Verordnung über die Arzneimittelwerbung;
  • die Medizinprodukteverordnung;
  • die Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln;
  • die Verordnung über die Pharmakopöe;
  • die Verordnung über die Aufhebung und Änderung von Verordnungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes.

Bekanntlich wurde mit dem Heilmittelgesetz auch jener Teil des Betäubungsmittelgesetzes geändert, der die entsprechenden Arzneimittel betrifft. Deshalb wurde auch eine Änderung der bestehenden Betäubungsmittelverordnung notwendig. Damit verbunden ist eine Anpassung der Vorläuferverordnung, welche jene Stoffe regelt, die zur Produktion von Drogen missbraucht werden können.

Alle diese Verordnungen bilden ein erstes Paket von Erlassen zum neuen Heilmittelgesetz. Die weiteren Ausführungsverordnungen werden in einem zweiten Paket erarbeitet. Dieses wird jene Vollzugsvorschriften enthalten, mit deren Inkraftsetzung noch zugewartet werden kann. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen über Exportbeschränkungen, die Abgabeberechtigung, die Preisvergleiche, die Internetwerbung sowie der Datenschutz und der Vollzug bei den Tierarzneimitteln. Dieses Verordnungen werden nach In-Kraft-Treten des HMG erarbeitet.


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