Freizügigkeitsabkommen: Bundesrat verzichtet auf Anrufung der Schutzklausel

Bern, 20.05.2009 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, auf die Anrufung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen besonderen Schutzklausel zu verzichten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) den Arbeitsmarkt und die Zuwanderung weiterhin genau zu beobachten.

Seit Aufhebung der Kontingente am 1. Juni 2007 gilt für Staatsangehörige der 15 alten EU-Mitgliedstaaten sowie von Zypern und Malta die Personenfreizügigkeit. Die im FZA vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz, für einen befristeten Zeitraum einseitig und ohne die Gefahr von Retorsionsmassnahmen wieder Kontingente einzuführen. Voraussetzung ist, dass die Anzahl der ausgestellten Bewilligungen in einem bestimmten Jahr um mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Die neu eingeführten Kontingente müssen dabei mindestens 5 Prozent über dem Durchschnitt der erteilten Bewilligungen der drei vorangegangenen Jahre liegen.

Von Juni 2008 bis April 2009 ist die Zahl der ausgestellten B- und L-Bewilligungen auf Grund der sich abschwächenden Konjunktur zurückgegangen. Dennoch sind die Voraussetzungen für die Anrufung der Schutzklausel für Aufenthalter (B-Bewilligung) erfüllt. Der Bundesrat hat aber aus folgenden Gründen beschlossen, auf die Anrufung der Schutzklausel zu verzichten: 

  • Das vom Bundesrat vorgesehene Kontingent würde sich auf 44'000 Aufenthaltsbewilligungen belaufen; die erzielte Bremswirkung wäre daher entsprechend gering. 
  • Die qualifizierte Zuwanderung aus den EU-Staaten hat bisher nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt. 
  • Die Mehrzahl der Kantone und die Sozialpartner haben sich gegen die Anrufung der Ventilklausel ausgesprochen. 
  • Mit der zeitweiligen Wiedereinführung von Kontingenten gegenüber Staatsangehörigen aus der EU-17/EFTA würde eine neue bürokratische Hürde für die Unternehmen in der Schweiz aufgebaut. Dies ist jedoch nicht im Sinne der Schweizer Wirtschaft und der Klein- und Mittelbetriebe (KMU). 
  • Mit der Anrufung der Ventilklausel würde ein negatives Signal ausgesendet, welches im aktuellen europapolitischen Kontext nicht von Vorteil wäre. 
  • Die Schweizer Wirtschaft sollte vor einem Wiederaufschwung die Sicherheit haben, dass sie rechtzeitig Zugang zu den benötigten qualifizierten Arbeitskräften hat. 
  • Aufgrund der sich abschwächenden Konjunktur kann mit einem weiteren Rückgang der Zuwanderung gerechnet werden.


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