Bundesrat verlängert Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Bern, 5.12.2003 - Die weltweite Terrorismus-Gefahr besteht weiterhin. Deshalb hat der Bundesrat auf Antrag des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements zwei befristete Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus bis 31. Dezember 2005 verlängert. Es handelt sich um die Verordnung zum Verbot der «Al-Qaida» und die so genannte Auskunfts- und Meldeverordnung. Beide Verordnungen sind nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden.