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Veröffentlicht am 21. Juni 2005

Rückzug der Vorbehalte zu den Artikeln 57 und 58 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen

Bern, 21.6.2005 - Die Schweiz hat am 17. Juni 2005 die beiden Vorbehalte zurückgezogen, welche sie bei der Ratifikation des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte angebracht hatte.