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Veröffentlicht am 10. September 2008

Freisetzung von Organismen wird neu geregelt

Bern, 10.9.2008 - Der Bundesrat hat heute die revidierte Freisetzungsverordnung auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Die Revision war nötig aufgrund der neuen, strengeren Rechtsgrundlagen des Gentechnik- und des Umweltschutzgesetzes für den Umgang mit gentechnisch veränderten und krankheitserregenden Organismen.