Information in Krisenlagen wird neu organisiert

Bern, 27.10.2004 - Der Bundesrat verzichtet in Zukunft für die Information der Bevölkerung in Krisenlagen auf Unterstützung durch militarisierte Stäbe. Er hat einer Neuregelung der Kommunikation in ausserordentlichen Lagen zugestimmt, die auf den heutigen rechtlichen und organisatorischen Grundlagen basiert. Die Neuregelung stellt sicher, dass sich der Bundesrat in jeder denkbaren Lage an die Bevölkerung wenden kann.

Am 25. Juni 2003 hatte der Bundesrat die Auflösung der beiden Stäbe Bundesrat Info Zen (Informations-Zentrale Bundeskanzlei) und APF (Abteilung Presse und Funkspruch) beschlossen und damit die Konsequenzen aus den Veränderungen in der Organisation der Informationsdienste der Departemente und Ämter, in der Medienszene, aber auch der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen gezogen.

Der Bundesrat hielt bereits im "Bericht über die Überprüfung der Information in Krisenlagen in Erfüllung des Postulats 99.3076 Müller" fest, es könne heute davon ausgegangen werden, dass die zivilen Medien praktisch in sämtlichen denkbaren Krisensituationen funktionsfähig bleiben und ihre Aufgabe weiterhin wahrnehmen können. Ein Ersatz des Mediensystems durch die APF erübrigt sich deshalb. Zudem sind die Informationsdienste des Bundes professioneller und mit den nötigen personellen Ressourcen ausgestattet worden. Deshalb erübrigt sich auch eine Verstärkung der Information des Bundes in Krisenlagen durch militärische Stäbe.

Die Bundeskanzlei und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wurden jedoch beauftragt, zur Sicherstellung der Information der Bevölkerung mit den Departementen sowie der SRG SSR idée suisse und der SDA Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Die Neuregelung geht davon aus, dass die Anforderungen an die Information in Krisenlagen mit den bestehenden personellen und technischen Mitteln bewältigt werden können. Verschiedene Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass in Krisensituationen interdepartementale Informationsgruppen gebildet werden, die dank klarer Absprache und Koordination den gesteigerten Anforderungen an die Kommunikation in einer Krisenlage gewachsen sind.

Leistungsvereinbarung mit den Departementen

Die Leistungsvereinbarung der Bundeskanzlei und der Departemente stellt sicher, dass die Informationszentrale der Bundeskanzlei jederzeit über ausreichende personelle Mittel verfügt, um dem Bundesrat eine lagegerechte Informationstätigkeit zu gewährleisten. Grundsätzlich informieren Bundeskanzlei, Departemente und Ämter in ihren jeweiligen Bereichen über Beschlüsse und Massnahmen des Bundesrats und deren Folgen. Die Koordination der Information wird von der Bundeskanzlei gewährleistet. Die Departemente verpflichten sich, nötigenfalls der Bundeskanzlei zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Diese Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn in einer schweren Krise oder bei landesweiten Katastrophen die normalen Zuständigkeiten, Mittel und Abläufe nicht mehr ausreichen, den besonderen Anforderungen an die Information gerecht zu werden. In allen andern Fällen wird die Information in den ordentlichen Strukturen vollzogen.

Leistungsvereinbarungen mit SRG SSR und SDA

Die Leistungsvereinbarungen mit der SRG SSR und der Schweizerischen Depeschenagentur SDA stellen sicher, dass der Bundesrat jederzeit und in jeder denkbaren Lage die Information der Öffentlichkeit wahrnehmen und sich über das Radio an die Bevölkerung wenden kann.

Sollte es die Lage erfordern, dass sich Bundesrat und Teile der Verwaltung in eine geschützte Anlage zurückziehen, sollen zur Gewährleistung des Informationsflusses vom Bundesrat zur Bevölkerung zumindest Journalisten der SRG SSR und der SDA Zutritt zu den geschützten Anlagen erhalten, von wo sie als Bundeshauskorrespondenten in völliger Unabhängigkeit berichten können. Je nach Lage sollen auch anderen Medien dieser Zutritt gewährt werden. Im äussersten Notfall (falls die SRG SSR nicht mehr in der Lage sein sollte, Programme herzustellen und zu verbreiten) produzieren Journalisten und Techniker der SRG SSR ein dreisprachiges Radio-Notprogramm unter der direkten Verantwortung des Bundes. Zur Verbreitung dieses Notprogramms steht das Notsendernetz des Bundes zur Verfügung.

Auflösung der Stäbe Info Zen und APF

Die Neuregelung der Information in Krisenlagen hat zur Folge, dass die Milizorganisation der beiden Stäbe Bundesrat Info Zen (Informations-Zentrale Bundeskanzlei) und APF (Abteilung Presse und Funkspruch) auf Ende 2004 aufgelöst werden. Die Geschäftsstelle des Stabes Bundesrat APF wird grundsätzlich per Ende 2005 aufgelöst.


Herausgeber

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-19739.html