Vollständige Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige der EU-15 und der EFTA
Bern, 2.5.2007 - Ab dem 1. Juni 2007 kommen Angehörige der 15 alten EU-Mitgliedstaaten, von Malta und Zypern sowie der EFTA-Staaten zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens versuchsweise in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat heute die Teilrevision der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie mit den EFTA-Staaten (VEP) verabschiedet.