Entführte Kinder werden besser geschützt - Bundesrat verabschiedet Botschaft und Gesetzesentwurf

Bern, 28.02.2007 - Kinder, die von einem Elternteil entführt werden, werden in Zukunft besser geschützt. Insbesondere sollen die Rückführungsverfahren beschleunigt und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck am Mittwoch die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen verabschiedet.

Der Gesetzesentwurf sieht namentlich vor, die langen und meist über mehrere Instanzen geführten Verfahren zu kürzen und zu straffen: Gesuche um Rückgabe entführter Kinder sollen künftig in jedem Kanton nur noch durch die oberen Gerichte als einzige Instanz beurteilt werden. Der Gerichtsentscheid kann jedoch beim Bundesgericht angefochten werden.

Die Vorlage will ferner die kindesgerechte Anwendung des Haager Kindesentführungsüberkommens gewährleisten, indem das Kind bzw. sein Beistand vermehrt in das Verfahren einbezogen wird. Zudem werden die Vermittlungsbemühungen und Mediation gefördert: Dem gerichtlichen Erkenntnisverfahren muss die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen den zerstrittenen Elternteilen vorangehen.

Schliesslich wird der Rückführungsentscheid auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein. Damit kann die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen künftig nicht mehr durch einen Kantonswechsel des entführenden Elternteils verzögert werden.

Ratifikation von zwei Übereinkommen

Die Vorlage sieht zudem die Ratifikation und Umsetzung der Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen vor, die gemeinsame Regeln im Bereich des internationalen Kindes- und Erwachsenenschutzes festlegen. Diese staatsvertraglichen Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und verbessern dadurch den Schutz hilfsbedürftiger Menschen jeglichen Alters und jeglicher Nationalität. Die beiden Übereinkommen erleichtern zudem durch die Einrichtung von Zentralen Behörden in den Vertragsstaaten die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Gerichten.


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