Finanzierung 13. AHV-Rente: Mehrwertsteuer soll um 0.7 Prozentpunkte erhöht werden

Bern, 13.09.2024 - Die 13. AHV-Rente soll über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden und zwar so, dass der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleibt. Dies hatte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 als Eckwert beschlossen. Auf der Basis der validierten AHV-Finanzperspektiven hat das Innendepartement nun die notwendige Erhöhung um 0.7 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte berechnet. Darüber hat das EDI den Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 informiert.

Die 13. Altersrente wird im Einführungsjahr 2026 rund 4,2 Milliarden Franken kosten. Die finanzielle Lage von AHV und Bundeshaushalt bedingen umgehende Massnahmen, um diese zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren. Der Bundesrat schlägt einerseits eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Andererseits soll der Bundesanteil 19,5 Prozent der AHV-Ausgaben betragen (bisher: 20,2 Prozent). Indem auf eine weitergehende Kürzung des Bundesanteils auf 18,7 Prozent verzichtet wird, würde der Bund ab 2026 rund 450 Millionen Franken an die Kosten der 13. AHV-Rente beitragen.

Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 14. August 2024 als Finanzierungsziel festgelegt, dass der Fonds bis im Jahr 2030 im Gleichgewicht bleiben soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte erhöht werden. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) auf der Basis der validierten Finanzperspektiven der AHV berechnet. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der 13. Altersrente im Oktober ans Parlament verabschieden.

Das BSV ist derzeit daran, die validierten AHV-Finanzperspektiven für die Öffentlichkeit aufzubereiten. Die neuen Finanzperspektiven werden am Montag, 16. September, publiziert.


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