Vernehmlassung zum Betrieb von Reservekraftwerken in einer Strommangellage
Bern, 21.8.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt den Betrieb von Reservekraftwerken zur Bewältigung einer Strommangellage. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. November 2024.