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Veröffentlicht am 26. Juni 2024

Bundesrat schafft Planungssicherheit für die Umsetzung von Biodiversitätsmassnahmen in der Landwirtschaft

Bern, 26.6.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 eine Reihe von Vorentscheiden zur Direktzahlungsverordnung getroffen. Diese soll angepasst werden, damit die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche, deren Aufhebung vom Parlament beschlossen wurde, nicht in Kraft tritt. Ausserdem wird die Massnahme «Getreide in weiter Reihe» aufgehoben. Alle anderen bisherigen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität werden weitergeführt und finanziert.