Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 22.05.2024 - Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die Eckwerte hatte er bereits im März festgelegt: Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf rund 4.7 Milliarden Franken jährlich. Um diese zu finanzieren und ein rasch wachsendes Defizit bei der AHV zu vermeiden, sieht der Bundesrat zwei Varianten vor: erstens eine Erhöhung der Lohnbeiträge, zweitens eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Um eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, soll zudem der Bundesanteil temporär reduziert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen regeln, wie der in der Volksabstimmung vom 3. März beschlossene Zuschlag auf die Altersrenten ab 2026 an alle Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden soll. Gleichzeitig sorgen sie dafür, dass wegen dieses Zuschlags niemandem die Ergänzungsleistungen gestrichen oder gekürzt werden.

Jährliche Auszahlung der 13. Rente im Dezember

Der Bundesrat sieht eine jährliche Auszahlung der 13. Altersrente im Dezember vor. Dieser Zuschlag beträgt ein Zwölftel der während des Kalenderjahrs an die betreffende Person ausbezahlten Monatsrenten. Da diese sich unter dem Jahr ändern können, muss die 13. Rente jährlich individuell berechnet werden. Sie wird an alle Personen ausbezahlt, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben.

Finanzierung der 13. Rente über Lohnbeiträge und allenfalls Mehrwertsteuer

Die 13. Rente verursacht Mehrkosten, die bis 2030 auf rund 4.7 Milliarden Franken jährlich ansteigen. Ohne Zusatzfinanzierung geraten die Finanzen der AHV rasch in Schieflage; bereits 2026 würde das Umlageergebnis ins Negative kippen. Daher will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu schickt er zwei Varianten in die Vernehmlassung:

Variante 1: Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte. Diese Massnahme bringt im Jahr 2030 rund 3.8 Milliarden Franken ein.

Variante 2: Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Diese Massnahme bringt im Jahr 2030 rund 2.4 (Lohnbeitrag) respektive 1.5 Milliarden Franken (MWST) ein, total also rund 3.9 Milliarden.

Der prozentuale Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben soll gesenkt werden

Heute finanziert der Bund einen Anteil von 20.2 Prozent der jährlich anfallenden Ausgaben der AHV. Für die 13. AHV-Rente müsste der Bund demnach im Jahr 2030 950 Millionen der 4.7 Milliarden gesamthafter Mehrkosten übernehmen. Um das Budget des Bundes nicht zusätzlich zu belasten, sieht der Bundesrat vor, den Bundesanteil ab 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18.7 Prozent zu senken. Dadurch bleibt der Bundesbeitrag in Franken 2026 praktisch gleich hoch, wie er ohne 13. Rente wäre. Er wächst dann mit den steigenden AHV-Ausgaben weiter an, insbesondere infolge der regelmässigen Anpassungen der Renten an die Entwicklung von Löhnen und Preisen. Die Berechnungen der AHV-Finanzperspektiven nach verschiedenen Varianten gehen von der Annahme aus, dass der Bundesanteil 2031 wieder auf das bisherige Niveau angehoben wird.

Finanzierungsvarianten zur Kompensation des Bundesanteils

Aus der Senkung des prozentualen Bundesanteils ergibt sich eine Lücke bei der Finanzierung der Mehrkosten für die 13. Altersrente (950 Mio. Fr.). Der Bundesrat schlägt zu ihrer Schliessung zwei Varianten vor:

Variante A: Es wird keine Massnahme ergriffen, die nötigen Mittel werden vom Vermögen der AHV getragen. Dadurch verringert sich die Reserve der AHV jedes Jahr.

Variante B: Der fehlende Anteil des Bundes zur Finanzierung der Mehrkosten wird durch die gleichen Finanzierungsquellen gedeckt, wie in den Varianten 1 und 2 vorgesehen:

  • In Kombination mit Variante 1 würden die Lohnbeiträge um zusätzliche 0.2 Prozentpunkte erhöht. Dies ergibt zusätzliche Einnahmen von rund 900 Millionen Franken im Jahr 2030.
  • In Kombination mit Variante 2 würden die Lohnbeiträge um zusätzliche 0.1 Prozentpunkte, die Mehrwertsteuer um zusätzliche 0.2 Prozentpunkte erhöht. Dies ergibt zusätzliche Einnahmen von rund 1.2 Milliarden Franken im Jahr 2030.

Bundesrat präsentiert bis Ende 2026 eine neue AHV-Reform für die 2030er-Jahre

Auch ohne die Zusatzkosten der 13. Rente steht die AHV vor erheblichen finanziellen Herausforderungen und trotz der vorgeschlagenen Massnahmen ist je nach Variante ab 2029 bis 2031 mit Defiziten zu rechnen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die mit ihren Lohnbeiträgen in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden. Deshalb hat das Parlament den Bundesrat bereits vor drei Jahren beauftragt, bis 2026 eine Reform für die Zeit nach 2030 auszuarbeiten.

Botschaft zuhanden des Parlaments folgt im Herbst

Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024. Im Herbst 2024 soll die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.

Die Gesetzesänderungen für die Umsetzung der 13. Rente und für deren Finanzierung bilden ein Paket mit zwei separaten Vorlagen. Dadurch stellt der Bundesrat sicher, dass die Gesetzesanpassungen zur Umsetzung des Volksentscheids in Kraft treten können, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte oder diese in einer allfälligen Volksabstimmung abgelehnt würde. Falls zur Finanzierung auch die Mehrwertsteuer herangezogen wird, so bedingt die dafür nötige Verfassungsänderung zwingend eine Volksabstimmung.


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