Pelz- und Stopfleber-Initiative: Bundesrat empfiehlt Ablehnung
Bern, 10.04.2024 - Der Bundesrat lehnt die beiden Volksinitiativen für ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte sowie für Stopfleber ab. Er will den Anliegen jedoch Rechnung tragen. Dafür stellt er der Pelz-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dem Bundesrat ist es jedoch ein Anliegen, für Pelze aus tierquälerischer Produktion rasch ein Importverbot zu verfügen. Dafür will er deren Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten. Stopfleber soll künftig deklariert werden müssen, um Transparenz für die Konsumierenden zu schaffen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 beschlossen.
Am 28. Dezember 2023 hat die Alliance Animale Suisse die beiden eidgenössischen Volksinitiativen «Ja zum Importverbot für Stopfleber» (Stopfleber-Initiative) und «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» (Pelz-Initiative) eingereicht. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat beide Anliegen behandelt und das weitere Vorgehen beschlossen.
Die Anliegen der Initiativen auf zwei Arten umsetzen
Die Pelz-Initiative will den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten, die Stopfleber-Initiative die Einfuhr von Erzeugnissen aus der Stopfmast von Geflügel. Aus Tierschutzsicht erachtet der Bundesrat beide Anliegen als nachvollziehbar. Er will ihnen auf zwei Arten Rechnung tragen: einerseits mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative, andererseits mit einer Deklarationspflicht für Produkte aus der Stopfmast.
Rasches Pelz-Importverbot
Den Import von tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten will der Bundesrat im Tierschutzgesetz verbieten und dabei auch den Handel in der Schweiz kontrollieren. Dies stellt er der Initiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Er soll dem Parlament bis im Sommer 2025 vorgelegt werden. Dem Bundesrat ist es allerdings ein Anliegen, dass für Pelze aus tierquälerischer Produktion rasch ein Importverbot eingeführt werden kann. Denn obwohl für Pelze seit rund zehn Jahren eine Deklarationspflicht gilt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran. Allein 2023 hat der Bund die Kennzeichnungen in rund 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet.
Eine entsprechende Regelung will der Bundesrat in die bestehenden Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-DS und EDAV-EU) aufnehmen. Zur Änderung hat er heute die Vernehmlassung eröffnet.
Stopfleber: Deklaration als in der Schweiz verbotene Produktionsmethode
Erzeugnisse aus der Stopfmast gelangen aus dem Ausland in die Schweiz, denn hierzulande ist das Stopfen von Hausgeflügel seit über 40 Jahren untersagt. Die Stopfleber-Initiative will diese Einfuhr unterbinden. Importverbote dürfen aufgrund der internationalen Handelsabkommen der Schweiz jedoch erst erlassen werden, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben. Für Produkte aus der Stopfmast will der Bundesrat deshalb eine Deklarationspflicht einführen. Konsumierende sollen erkennen können, dass sie ein Produkt kaufen, das mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurde. Einen entsprechenden Vorschlag hat der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt.
Weitere Deklarationspflichten in der Vernehmlassung
Darüber hinaus will der Bundesrat die Kennzeichnung weiterer Importprodukte verbessern. Tierische Erzeugnisse sollen künftig deklariert werden müssen, wenn sie ohne Schmerzausschaltung gewonnen wurden. Dies kann zum Beispiel bei Froschschenkeln der Fall sein oder bei Produkten von Tieren, die ohne Narkose kastriert wurden. Auch sollen importierte pflanzliche Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn sie mithilfe von als gefährlich eingestuften Pflanzenschutzmitteln produziert worden sein könnten. Weiter sollen die Kennzeichnungsvorschriften für die Herkunft von Lebensmittelzutaten sowie für Wein, Schaumwein und Perlwein angepasst werden. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen dauert vom 10. April bis am 12. Juli 2024.
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