Berufsmaturität soll attraktiv bleiben

Bern, 10.04.2024 - Die Berufsmaturität soll den aktuellen Anforderungen angepasst und für Jugendliche attraktiv bleiben. Der Bundesrat hat am 10. April 2024 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) und des Rahmenlehrplans über die Berufsmaturität (RLP-BM) eröffnet.

Die Berufsmaturität (BM) trägt seit 1993 wesentlich zur Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungssystems bei: Sie ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung und ermöglicht im entsprechenden Fachbereich den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen. Mit der Ergänzungsprüfung «Passerelle» ermöglicht die Berufsmaturität zudem den Zugang zu allen universitären Hochschulen der Schweiz sowie den Pädagogischen Hochschulen. Im Jahr 2022 haben rund 14'000 Personen einen BM-Abschluss erworben.

Damit die Berufsmaturität auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche bleibt und der Wirtschaft praxisnah ausgebildete Fach- und Führungskräfte zur Verfügung stehen, sollen die Berufsmaturitätsverordnung von 2009 und der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität von 2012 gezielte Anpassungen und Präzisierungen erfahren. So wird Englisch neu explizit als dritte Sprache und obligatorisches BM-Fach definiert, Vorgaben zur Kombination klassischer Lehr- und Lernmethoden mit den Möglichkeiten digitaler Medien und Anwendungen (Blended Learning) werden neu in den Rahmenlehrplan aufgenommen, und die Vorgaben zur interdisziplinären Projektarbeit ergänzt. Die von den Verbundpartnern der Berufsbildung und von swissuniversities gemeinsam erarbeitete Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der BM ist ebenfalls Bestandteil der Vernehmlassungsunterlagen.

Die Revision ist das Ergebnis umfangreicher Vorarbeiten und Studien zur Optimierung der BM, an denen Vertreterinnen und Vertreter der Verbundpartner, von swissuniversities sowie der Berufs- und der Fachhochschulen mitgewirkt haben. Die Arbeiten wurden im Rahmen des Projekts «Berufsmaturität 2030» vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geleitet. Die Überarbeitung zahlreicher Verordnungsbestimmungen erfordert eine Totalrevision der BMV und des RLP, auch wenn die Anpassungen mehrheitlich formeller Natur sind. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. Juli 2024.


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