Stärkung des SIS im Kampf gegen Terrorismus und schwerer Kriminalität

Bern, 10.04.2024 - Europol soll künftig Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen im Schengener Informationssystem (SIS) initiieren können; dies bei einem Verdacht auf Terrorismus oder schwerer Kriminalität. Diese Schengen-Weiterentwicklung erfordert auch in der Schweiz gesetzliche Anpassungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 hierzu die Vernehmlassung eröffnet.

Nur Schengen-Mitgliedstaaten können Ausschreibungen im SIS vornehmen. Dieser Grundsatz bleibt bestehen. Künftig sollen aber auf Hinweis von Europol Drittstaatsangehörige im SIS ausgeschrieben werden können, wenn sie unter Verdacht stehen, in terroristische Aktivitäten oder Schwerverbrechen involviert zu sein. Europol kann seit 2022 stärker mit Drittstaaten zusammenarbeiten und erhält von diesen Ländern auch personenbezogene Daten. Europol wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2025 beginnen, Informationen, die es von Drittstaaten oder von internationalen Organisationen erhalten hat, an einzelne Schengen-Mitgliedstaaten zu übermitteln. Der betroffene Mitgliedsstaat prüft diese Informationen und nimmt die Ausschreibung im SIS vor, sofern er die Ausschreibung als notwendig und berechtigt bewertet. Ausserdem soll Europol auch Objekte melden können, die verdächtige Personen auf sich tragen. Beides soll den Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität im Schengen-Raum verbessern.

Diese Neuerung soll auf EU-Ebene im Verlauf des Jahres 2025 eingeführt werden. Um diese Schengen-Weiterentwicklung umzusetzen, braucht es in der Schweiz eine Anpassung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Juni 2024.


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