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Veröffentlicht am 22. März 2024

Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland

Bern, 22.3.2024 - Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht heute die Bestandszahlen für das Jahr 2023.